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Reise-Fälschungen

Wer kennt sie nicht, die Ferienschnäppchen, die so verlockend sind, daß man fast gar nicht mehr an ein Schnäppchen glauben kann, sondern an eine Fälschung glauben müßte, an sogenannte Produktpiraterie, als Markenfälschungen etc, welche gerade innovativen Ländern wie der Schweizerischen Eidgenossenschaft so sehr schaden.

Viele glauben allerdings hierbei, daß es erlaubt ist, solch günstig erworbenen Produkte einzuführen in die Schweiz.

Alljährlich zur Ferienzeit bzw. zu Ferienzeiten warnt jedoch die Urlaubsreisenden die Eidgenössische Zollverwaltung.

Es ist eben gerade nicht erlaubt, Fälschungen, ganz egal, ob Produktfälschungen oder Markenfälschungen (meist geht beides einher) einzuführen ins Zollgebiet der Schweiz.

Mehr noch:

Auch, wer denkt, es sei im privaten Rahmen erlaubt, befindet sich im Irrtum und muß zur Kenntnis nehmen, daß Produkt- und Markenfälschungen bei der Einfuhr ins Schweizerische Zollgebiet

1. beschlagnahmt werden

2. vernichtet werden

und daß

3. eine saftige Buße erfolgen kann

sowie desweiteren

4. hohe Kostenrechnungen folgen können.

Zum Beispiel, wenn jemand eine gefälscht  Rolex-Uhr oder Omega-Uhr einführt, so folgt häufig eine 4stellige Rechnung, die sowohl Abklärungskosten als auch Fremdkosten z. B. von den betroffenen Uhrfabrikanten enhält.

Was die meisten Privatpersonen auch nicht wissen, ist, daß Fälschungen zudem vernichtet werden.

Also ist es nicht getan damit, daß man Bußen und tausende Franken Kosten (je nach Fall) zahlt, sondern man darf auch die Fälschung nicht behalten.

Auch das gefälschte, vermeintlich billige Produkt ist - sofern man erwischt wird im Zollgebiet - dann auch weg.

Schweizerfranken Kosten zoll

Ist denn gar nichts erlaubt?

Ja und nein.

Fälschungen von Produkten und Marken sind grundsätzlich verboten. Wer also gefälschte Bilder, Uhren oder sonstige Dinge kaufen möchte im Ausland, der wird mit der Eidg. Zollverwaltung in Konflikt kommen bzw. dem Schweizer Gesetzen.

Aber wie immer bestätigt auch hier die Ausnahme die Regel.

Es ist zum Beispiel erlaubt, Kopien von historischen Dokumenten einzuführen oder zum Beispiel auch erlaubt, Bilder zu kopieren, sofern deren Urheberrechte abgelaufen sind.

Klar erklärt: Einen jüngeren Picasso, also ein Bild von Picasso aus seiner jüngeren Zeit, darf man nicht kopieren bzw. nicht kopiert kaufen, es würde beschlagnahmt werden.

Wer aber etwa gerne eine Kopie der Mona Lisa von Leonardo da Vinci aus Italien mitnehmen möchte, der darf das.

Mona Lisa

Weil der Autor, der Maler, der Urheber des Werkes, wie es in der Fachsprache heißt, schon länger als 70 Jahre verstorben ist.

Gleiches gilt also, wer einen Van Gogh gerne bei sich aufhängen möchte.

Wobei noch zu unterscheiden ist zwischen einen Plakat oder einem Druck und einem wirklich kopierten Gemälde.

Aber selbst letzteres ist erlaubt, solange man die Kunstkopie nicht als Original weiterverkauft / anbietet.

Das heißt, wir können als Fazit ziehen, Fälschung ist nicht gleich Fälschung.

Wer einen Van Gogh aus Holland oder einen Leonardo da Vinci aus Rom oder einen Gustav Klimt aus Wien einführt, der nicht echt ist, darf das straffrei und legal.

Es gibt heutzutage sogar Anbieter, die handgemalte Kopien solcher historischen Maler anbieten. Das ist schon im Ausland (natürlich nicht in der Schweiz) recht günstig zu bekommen, sogar für einige hundert Euro, die man normalerweise schon allein für einen schönen Rahmen bezahlt.

Kunstgemälde Kopie

Bild oben:

www.kunstkopie-gemaelde.com

 

 

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29.08.2023, 16:06
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